Immer mehr Unternehmen haben das Problem des Lohnfortzahlungsbetrugs durch eigene Mitarbeiter.
Die betroffenen Unternehmen erleiden durch Lohnfortzahlungsbetrug jährlich einen Millionenschaden.
Wenn Arbeitnehmer sich fälschlicherweise krank melden, kann dies schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Der Arbeitgeber steht dabei in der Beweispflicht.
Ohne einen konkreten Verdacht kann und darf jedoch auch unsere Detektei Berlin nicht tätig werden.
In der Regel darf ein Arbeitgeber nur dann eine Detektei beauftragen, wenn der begründete Verdacht einer schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verfehlung oder einer Straftat vorliegt.
Sollte jedoch ein konkreter Verdacht bestehen, haben Arbeitgeber das Recht den verdächtigen Mitarbeiter durch einen Detektiv beobachten zu lassen und deren Tagesablauf zu dokumentieren, da hier ein berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer strafbaren Handlung besteht.
Kontaktieren Sie unsere Detektei Berlin OEF und wir werden bei einem berechtigtem Interesse für Sie tätig.